Mit Zuschüssen günstiger zum Treppenlift
Deutlich reduziert werden können die Anschaffungskosten Ihrer Liftlösung durch Zuschüsse aus der Pflegeversicherung sowie Förderungen und zinsgünstige Kredite der KfW. Nutzen Sie diese Möglichkeit! Gerne unterstützt Sie die RR Treppenlifte GmbH bei den Beantragungsformalitäten – und hat dabei selbstverständlich die zeitlichen einzuhaltenden Rahmenbedingungen im Blick.
Pflegekassenzuschuss
Liegt ein Pflegegrad vor, haben Sie Anspruch auf Zuschüsse aus der Pflegeversicherung. Möglich sind 4.000 Euro pro Person und höchstens 16.000 Euro pro Haushalt mit vier Personen. Sie haben noch keinen Pflegegrad? Könnte möglicherweise die Einstufung für Sie erreicht und so die Anschaffungskosten minimiert werden, dann sind wir die perfekten Ansprechpartner für sämtliche Angelegenheiten.
KfW-Zuschuss und/oder zinsgünstige Finanzierung über die KfW
Zeitweise läuft über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) außerdem ein Förderprogramm des Bundes. Darüber können 10 Prozent des Brutto-Kaufpreises für den Treppenlift bezuschusst werden. Dabei handelt es sich um einen reinen Zuschuss und damit um ein “Geschenk vom Staat”. Überdies bietet die KfW eine zinsgünstige Langzeitfinanzierung zur Anschaffung eines Treppenlifts an. Derzeit liegen die Zinsen hier bei etwa 0,9 bis 1,2 Prozent.
Scheuen Sie sich nicht, Zuschüsse und Förderungen für die Anschaffung Ihres Treppenlifts zu nutzen. RR Treppenlifte GmbH berät Sie gerne ausführlich zu diesem Thema.
Weitere professionelle Unterstützung erfahren wir durch die zertifizierte Pflegesachverständige Frau A. Streitz.