Diverse Faktoren spielen in die Kalkulation von Treppen-, Plattform-, oder Hubliften hinein. Die Preise variieren nach Modell und Ausstattung. Daher können wir Ihnen konkrete Zahlen erst nach einer unverbindlichen Beratung sowie ausführlichen Begutachtung vor Ort nennen.

Preise für Treppenlift, Hublift und Plattformlift sind abhängig von:

  • Treppenverlauf: Man unterscheidet zwischen geraden und kurvigen Treppenverläufen, sowie den sogenannten Spindeltreppen. Dabei werden die Schienen stets individuell für die jeweilige Treppe gefertigt. Faustregel: Je kurviger die Treppe, desto größer ist der Produktionsaufwand der Liftanlage. Dementsprechend sind die Anzahl der Kurven und die Schienenlänge weitere essentielle Faktoren bei der Berechnung des Aufwandes.
  • Innen- oder Außenbereich: Wird die Liftanlage im Außenbereich verwendet, muss sie selbstverständlich 100-prozentig wetterfest sein.
  • Anzahl der benötigten Etagen: Führt eine Liftanlage über mehrere Stockwerke (2 bis 5 Etagen), reduziert sich der Preis je Etage erheblich!
  • Höhe: Insbesondere beim Beim Hublift ist die zu überwindende Höhe entscheidend.
  • Unterschiedliche Modelle – von “Einfach bis Premium”.
  • Besondere Ausstattungsmerkmale.
  • Darauf können Sie sich verlassen: Die RR Treppenlifte GmbH arbeitet nur mit angebotsverbindlichen Festpreisgarantien!

Treppenlift, Hublift und Plattformlift – wie lang sind die Lieferzeiten?
Die Lieferzeiten hängen von der Ausführung der jeweiligen Liftanlage und dem damit verbundenen Produktionsaufwand zusammen. Nach unserer Erfahrung beträgt die Lieferzeit gerader Liftanlagen zwischen 3 Tagen (Express-Option) und 2 Wochen. Bei kurvigen Lift-Lösungen müssen Sie mit 3 bis 5 Wochen Lieferzeit rechnen. Plattformlifte sind in der Regel nach 3 bis 5 Wochen lieferbar; Hublifte benötigen ca. 2 bis 5 Wochen.

Diverse Förderungen reduzieren Ihre Kosten
Wer in eine Liftanlage investieren möchte, kann finanzielle Unterstützung bekommen: Zum Einen gibt es immer wieder Förderprogramme des Staates zum barrierefreien Umbau. Zum Anderen sind – wenn ein Pflegegrad vorhanden ist – Zuschüsse aus der Pflegeversicherung möglich.